AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop

 

1. Geltungsbereich / Anbieter

(1)      Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche die Pöppelmann GmbH & Co. KG Kunststoffwerk – Werkzeugbau mit dem Kunden im Rahmen des Online-Shops „fairemasken.de“ abschließt.

(2)      Das Warenangebot in dem Online-Shop „fairemasken.de“ richtet sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, also solche die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

(3)      Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen ergänzende und/oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Einkaufsbedingungen die Ware vorbehaltlos liefern.

(4)      Neben der Prüfung der Unternehmereigenschaft im Rahmen der Benutzerkontoeröffnung und im Bestellprozesses sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft durch Vorlage geeigneter und aktueller Belege, insbesondere Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung vom Kunden zu verlangen.

2. Vertragsschluss / Preise / Rechnung

(1)      Das im Online-Shop präsentierte Warensortiment ist freibleibend und stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Änderungen im Sortiment, Preisen und Kosten bleiben vorbehalten.

(2)      Aus dem Warensortiment können Artikel ausgewählt und in einem Warenkorb unverbindlich vorgemerkt werden. Vor dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben nochmals zu prüfen und bei Bedarf mit Hilfe der im Bestellprozess hierfür vorgesehenen Korrekturhilfen zu ändern.

(3)      Mit Abschluss der Bestellung durch Anklicken des Feldes „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt elektronisch unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und enthält die jeweiligen Bestelldaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die das Kaufangebot des Kunden  bestätigen – in diesem Fall gilt bereits unsere Mitteilung per e-mail über die Bestellstatusänderung auf „in Bearbeitung“ als Annahmeerklärung - oder die Auslieferung ohne vorherige Bestätigung vornehmen. Im letzteren Fall gilt unser Lieferschein als Auftragsbestätigung und ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgeblich. 

(4)      Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit andere Sprachen verwendet werden, insbesondere für die Allgemeine Geschäftsbedingungen, ist die deutsche Version verbindlich.

(5)      Wir speichern den Vertragstext und der Kunde kann, neben den ihm in der Bestellbestätigung zugeschickten Informationen, seine Bestelldaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch jederzeit in seinem Benutzerkonto einsehen. Der Vertragstext ist ansonsten nicht für den Kunden zugänglich.

(5)      Eine Bestellung als Gast ohne Benutzerkonto ist im Onlineshop nicht möglich.

(6)      Wir sind berechtigt, die Bestellmenge zu begrenzen. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl der bestellten Produkte im Rahmen einer Bestellung als auch auf die Aufgabe mehrerer Bestellungen desselben Produkts.

(7)      Die in unserem Online-Shop angegebenen Preise sind Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und der Versandkosten. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.

(8)      Sämtliche Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. Nähere Einzelheiten zu den Versandkostenfinden finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Bestellprozess. Bei einer Verbringung der Ware ins Ausland können Steuern, Zölle und sonstige Kosten der Zollabwicklung anfallen, die zusätzlich vom Kunden zu tragen sind.

(8)      Eine Berechnung der Umsatzsteuer unterbleibt nur in den Fällen, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen.

(9)      Für den Fall, dass die Ware in das Ausland verbracht wird, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, uns zum Nachweis des Erhalts der Lieferung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Lieferung eine Gelangensbestätigung iSd. § 17b UStDV zu übersenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von dem Kunden die Umsatzsteuer auf ausgestellte Rechnungen nachfordern.

(10)    Wir sind berechtigt die Rechnung als elektronische Rechnung (Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, z.B. als PDF-Dokument) per E-Mail an den Kunden zu senden. Wir können aber nach eigenem Ermessen die Rechnung auch auf Papier an den Kunden übersenden.

3. Zahlungsarten und -bedingungen / Verzug

(1)      In unserem Online-Shop sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche Versand- und Zahlungsbedingungen sowie innerhalb des Bestellvorgangs die ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten angegeben. Der Kunde wählt im Bestellvorgang die Art der Zahlung aus.

(2)      Der Kunde kann dabei auch Zahlungsmethoden als PayPal Services im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxemburg, Luxemburg auswählen. Bei diesen Zahlungsarten wird der Kunde auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort kann der Kunde seine  Zahlungsdaten angeben und die Verwendung der Daten durch PayPal sowie und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen. Weitere Hinweise beim Bestell- und oder Zahlungsvorgang vorbehalten.  

a)    Paypal
Bei Wahl der Zahlungsart PayPal, muss der Kunde um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal bereits registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit seinen PayPal Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal  unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com, unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt.

b) Kreditkarte

Bei Wahl der Zahlungsart Kreditkarte muss der Kunde um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal weder registriert sein noch sich erst registrieren. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach Legitimation des Kunden als rechtmäßiger Karteninhaber vom Kreditkartenunternehmen des Kunden auf Aufforderung von PayPal durchgeführt und Ihre Karte belastet.

(3)      Bei der Zahlungsart Rechnung erfolgt die Zahlungsabwicklung direkt mit uns                   (Pöppelmann GmbH & Co. KG Kunststoffwerk – Werkzeugbaumittels).  Der Kaufpreis ist bei dieser Zahlungsart fällig, nachdem die Ware geliefert und von uns in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Werktagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug an uns zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir behalten uns vor, die Zahlungsart Kauf auf Rechnung nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall werden wir den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. Wir behalten uns ferner vor bei Auswahl der Zahlungsart Kauf auf Rechnung bei fehlender Bonität abzulehnen.

(5)      Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(6)      Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen Verhältnisse für eine etwa erfolgte Kreditgewährung oder Stundung nicht mehr genügen, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

4. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1)      Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Forderungen aufrechnen. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(2)      Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber allen zukünftigen Bestellungen und den bereits bestätigten aber noch nicht ausgelieferten Warenbestellungen geltend machen.

5. Lieferung, Transportgefahr, Liefertermine, Fristen

(1)      In unserem Online-Shop sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche Versand- und Zahlungsbedingungen die ausgewiesenen Versandkosten angegeben.

(2)      Ein Versand ist ausschließlich innerhalb folgender Länder möglich: Deutschland, Großbritannien, Irland, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Österreich, Schweiz, Polen, Italien und Frankreich, Spanien, Portugal, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Schweden, Finnland, Litauen, Lettland, Estland, Rumänien, Bulgarien, Griechenland und Zypern (Liefergebiet). 

(3) Je nach Umfang der Bestellung erfolgt der Versand durch General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHGs (GLS) oder eine von uns beauftragte Spedition. Bei der Abwicklung der Transaktion Versand ist die vom Kunden angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Die jeweils anfallenden Versandkosten für die Auslieferung kann der Kunde unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche entnehmen bzw. werden im Bestellvorgang ausdrücklich ausgewiesen. Die angegebenen Versandkosten sind inkl. Umsatzsteuer und beinhalten die Kosten für Verpackung, Porto, Transport und Logistik. Der Versand erfolgt unversichert.

(4)      Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht in dem Fall, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die Transportperson übergeben worden ist oder zur Versendung unser Lager verlassen hat bzw. bei Selbstabholung zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung.

(5)     Der Versand an Lieferanschriften außerhalb des Liefergebietes ist ausgeschlossen. Der Kunde hat die Möglichkeit seine Ware an unserem Geschäftssitz in D-49393 Lohne, Bakumer Str. 73, Germany (EXW,  Incoterms 2020) entweder selbst abzuholen oder eine ordnungsgemäße Zustelladresse innerhalb des Liefergebietes  anzugeben. Der Kunde ist bei eigener Verbringung der Ware, insbesondere Selbstabholung, für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.

(6)      Bei der Selbstabholung stehen die Waren zur Abholung bereit, sobald diese versandfertig sind. Der Kunde erhält von uns eine zusätzliche E-Mail, wenn seine Ware zur Abholung bereitsteht. Dann kann der Kunde die Ware während unserer Geschäftszeiten Öffnungszeiten Werktags Mo-Do: 8 bis 16 Uhr und Fr. 8 bis 12 Uhr an unserem Geschäftssitz abholen.

(7)      Beim Versand innerhalb des Liefergebietes beträgt unsere Lieferfrist 3-5 Tage, bei Selbstabholung 1-3 Tage.

(8)      Die Frist für die Lieferung beginnt am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

(9)      Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Fristablauf die Ware im Werk zur Verfügung gestellt worden ist. Ist die Versendung der Ware vereinbart, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn die Ware an das Transportunternehmen übergeben worden ist.

(10)      Beginn und Einhaltung unserer Liefer- und/oder Leistungsfristen bzw. -termine setzen die vollständige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungsleistungen voraus. Werden solche Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig erbracht, verlängern sich die Fristen bzw. Termine um einen angemessenen Zeitraum, es sei denn wir haben die Verzögerung zu vertreten.

(11)      Wenn der Kunde bei uns im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellt, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir nichts anderes vereinbart haben. In diesem Fall gilt für die Warensendung insgesamt die Lieferzeit, die für den Artikel mit der längsten Lieferzeit gilt.

 (12)   Wird der Versand oder eine vereinbarte Abholung auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

 (13)   Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

 6. Höhere Gewalt / Selbstbelieferung

Bei nicht von uns verschuldeter nicht oder nicht rechtzeitiger Lieferung oder Leistung unserer Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss mit dem Kunden entsprechend der Quantität und Qualität aus unserer Liefervereinbarung mit dem Kunden (kongruente Eindeckung) oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, werden wir den Kunden rechtzeitig über die Lieferbehinderung informieren. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinaus zuschieben zuzüglich einer angemessen Anlauffrist oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise unter Rückerstattung einer bereits für den nicht erfüllten Teil erbrachten Gegenleistung, sofern wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und kein Beschaffungsrisiko gemäß  § 276 BGB oder eine Liefergarantie übernommen haben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, amtliche Reisewarnungen, Seuchen, Epidemien, Pandemien, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsstörungen aller Art wie z.B. durch Feuer, Wasser, Maschinenschäden und  unverschuldete Transportverzögerungen sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.

           Dieses gilt auch entsprechend, soweit solche Ereignisse bei unseren Vorlieferanten, Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen vorliegen.

           Ist dem Kunden infolge der Lieferbehinderung aufgrund der vorgenannten Ereignisse ein Festhalten am Vertrag objektiv nicht zumutbar, so ist der Kunde berechtigt nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen

7. Exportkontrolle

a)        Der Kunde verpflichtet sich, die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung, und die exportkontrollrechtlichen Rechtsvorschriften der Europäischen Union, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-VO) und die personen- und länderbezogenen Embargoverordnungen, einzuhalten.

b)       Der Kunde hat uns angemessene Informationen über die Endverwendung der zu liefernden Ware zu übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich weiter, uns auf entsprechende Anforderung ordnungsgemäße Endverbleibsdokumente zur Vorlage bei der jeweils zuständigen Behörde auszustellen und im Original zu übersenden.

c)        Wir geraten nicht in Verzug (§ 286 BGB), wenn wir an einer rechtzeitigen Lieferung aufgrund der Durchführung eines außenwirtschaftsrechtlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens gehindert sind. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich um die Dauer der durch dieses Verfahren und etwaiger Rechtsbehelfsverfahren bedingten Verzögerung.

d)       Werden erforderliche Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigungen oder anderweitige außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungen oder Freigaben von den zuständigen Behörden nicht erteilt oder stehen sonstige rechtliche Hindernisse aufgrund der von uns zu beachtenden außenwirtschaftsrechtlichen und embargorechtlichen Vorschriften der Erfüllung des Vertrags bzw. der Lieferung entgegen, sind wir  berechtigt, vom Vertrag bzw. von der einzelnen Lieferverpflichtung zurückzutreten. Rechte des Kunden insbesondere in Form von Schadenersatzansprüchen, bestehen in diesem Fall nicht. Stehen sonstige Hindernisse aufgrund der von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von ihren Lieferanten zu beachtenden zoll-, außenwirtschafts- und embargorechtlichen Vorschriften der Erfüllung des Vertrags bzw. der Lieferung entgegen, sind wir berechtigt, vom Vertrag bzw. von der einzelnen Lieferverpflichtung zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden aus diesem Grund sind ausgeschlossen.

e)       Für Schäden und Aufwendungen, die uns durch die schuldhafte Nichtbeachtung der europäischen und/oder jeweils einschlägigen nationalen Exportbestimmungen oder Embargovorschriften durch den Kunden entstehen, haftet der Kunde uns gegenüber in vollem Umfang.

8. Eigentumsvorbehalt

(1)      Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungen des Kunden aus dem Liefervertrag vor („Vorbehaltsware“). Sind jedoch weitere Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns noch nicht vollständig bezahlt, behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten vor.

(2)      Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung sowie Verbindung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab und zwar unabhängig, ob die Kaufsache ohne oder nach einer Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht seine Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzantrag gestellt ist.

(3)      Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware wird stets für uns vorgenommen, ohne uns jedoch zu verpflichten. Bei Be- oder Verarbeitung der Ware erwerben wir Eigentum an der neuen Ware bzw. bei Verwendung von Waren verschiedener Lieferanten entsprechendes Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis der Rechnungswerte (einschl. Umsatzsteuer) der bei der Verarbeitung verwandten Waren.

(4)      Bei untrennbarer Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltsware mit nicht in unserem Eigentum stehenden anderen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt eine Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.

(5)      Der Kunde verwahrt unser Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Auf unsere Anforderung hat der Kunde jederzeit alle erforderlichen Auskünfte zur Verfolgung unserer Eigentums- und/oder Miteigentumsrechte zu erteilen.

(6)      Der Kunde hat die Vorbehaltsware entsprechend dem jeweiligen Wiederbeschaffungswert, insbesondere gegen Diebstahl und Feuer zu versichern, sowie eine Elementarschutzversicherung, die insbesondere Wasser und Sturmschäden abdeckt, abzuschließen. Ansprüche gegenüber der Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadenfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.

(7)      Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn unser Eigentum gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns angefallene gerichtlichen und außergerichtliche Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 

(8)      Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit die Summe der vom Kunden gewährten Sicherheiten die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Gewährleistung 

(1)      Der Kunde hat die gelieferte Ware, auch bei vorheriger Lieferung von Mustern, unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und vor allem nach Maß und Stückzahl sowie auf ihre äußere Beschaffenheit zu überprüfen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen vierzehn (14) Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen vierzehn (14) Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich mit genauer Beschreibung des Mangels bei uns eingegangen ist. Mängelrügen sind stets unmittelbar an uns schriftlich oder per e-mail zu richten. Offensichtliche Transportschäden sind dem jeweiligen Spediteur oder Zusteller  unverzüglich anzuzeigen.

 (2)     Ist die Ware mangelhaft und hat der Kunde ordnungsgemäß den Mangel ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Maßgaben zu:

           - wir haben zunächst das Recht, nach unserer Wahl in angemessener Frist entweder den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung), wobei wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zutragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde;

- wir behalten uns zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen und dem Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar sein, so kann der Kunde entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen;

- für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die Regelungen gemäß Ziffer 10.

(3)      Mängelansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf eines Jahres. Anstelle dieser Frist von einem (1) Jahr gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Ansprüchen aus einer Garantie,  der Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne § 276 BGB,  Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln unsererseits oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Des Weiteren  wenn gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist, insbesondere in den Fällen der § 438 Abs.1 Nr.2 BGB (Ansprüche wegen der Mangelhaftigkeit einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat), § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel), §§ 478, 445a Abs. 1, 445b Abs. 1 BGB (Rückgriff in der Lieferkette).  § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(4)      Rückgriffsansprüche gegen uns im Fall eines gesetzlichen Lieferregress in der Lieferkette setzen die Beachtung von Rügepflichten voraus und bestehen nur im gesetzlichen Umfang und nur insoweit die Inanspruchnahme des Kunden berechtigt war und der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen oder Kulanzregelungen getroffen hat.

(5)      Sachmängel sind insbesondere nicht:
Gebrauchsbedingter oder sonstiger natürlicher Verschleiß; Beschaffenheit oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Gebrauch, Lagerung oder Aufstellung, der Nichtbeachtung von Einbau- oder Behandlungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung oder mangelnder bzw. falscher Wartung oder Pflege entstehen; Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen. Unterschiede in der Farbe und Materialcharakteristik bei eingefärbten Kunststoffen entstehen herstellungsprozessbedingt. Sie stellen innerhalb der vereinbarten oder ansonsten branchenüblichen Toleranzen, keinen Mangel dar.

(6)      Alle Angaben über unsere Produkte, vor allem Qualitäts-, Farb-, Maß-, Passform-, Ausrüstungs- und Gewichtsangaben, geben nur Annäherungswerte wieder und sind keine Beschaffenheitsangaben.

(7)      Unsere Produkte können von  den Angaben und Bildern im Online-Shop abweichen. Wir behalten uns ausdrücklich Konstruktionsveränderungen und gesetzlich vorgeschriebene Änderungen, vor allem geringfügige Veränderungen sowie technisch nicht vermeidbare Qualitäts-, Farb-, Design oder Maßveränderungen, vor.

(8)      Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich nur nach unserer Produktspezifikation und/oder Leistungsbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Hinweise auf technische oder gesetzliche Normen oder Katalogangaben dienen lediglich zur Beschreibung und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, zugesicherte Eigenschaften oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Garantien über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Waren müssen in der Auftragsbestätigung als solche gekennzeichnet sein; dies gilt auch bei Lieferungen von Mustern und Proben.

 (9)     Die Eignung und Verwendbarkeit des Produktes für den konkreten vom Kunden beabsichtigten Einsatzzweck ist, insbesondere sofern das Produkt im medizinischen oder pharmazeutischen Bereich verwendet werden soll, vorab vom Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu prüfen.

10. Haftung

(1)      Wir haften auf Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend kurz „Schadenersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten

- bei Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;

- für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, wobei im Fall einfacher Fahrlässigkeit und sofern kein Fall der nachstehenden Spiegelstriche vorliegt, nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten solche sind, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf;

- im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;

- soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Ware oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Beschaffenheitsrisikos im Sinn von § 276 BGB übernommen haben;

- aufgrund der zwingenden Haftung des Produkthaftungsgesetzes;

- aufgrund sonstiger gesetzlicher zwingender Haftung.

(2)      Unsere Haftung ist im Fall einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach für jeden Schadenfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe von 1000 €. Das gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit, Ansprüchen aufgrund der zwingenden Haftung des Produkthaftungsgesetzes sowie im Fall einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder Unterlassens oder einer Garantie oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht oder in Fällen gesetzlich zwingender abweichender höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(3)      Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses in gleichem Umfang auch im Hinblick auf die Haftung unserer Organe, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, unseren Subunternehmern und Zulieferer und Vertretern und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

(4)      Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Haftungsbestimmungen nicht verbunden.

11. Schutz- und Nutzungsrechte

(1)      Für Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen, die in den vom Kunden beabsichtigten Verwendungsländern veröffentlicht sind, trägt der Kunde die Verantwortung. Ausgenommen hiervon sind solche Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom europäischen Patentamt oder in einem der folgenden Staaten, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien oder USA veröffentlicht ist. Sofern wir in diesen Ausnahmefällen die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben, so stellen wir den Kunden im Rahmen und Umfang der gesetzlichen Bestimmungen von allen Ansprüchen Dritter aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei.

(2)      Dem Kunden wird die Nutzung unserer geschützten Marken zu Werbezwecken jeglicher Art untersagt. Dies gilt nicht, wenn es sich um die Platzierung von unseren Produkten in Katalogen, auch elektronischer Art, handelt oder für weitergehende Nutzungen zuvor eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit uns getroffen wurde.

(3)      Wir behalten uns alle Rechte, insbesondere Eigentums-, Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte, an allen unseren Patent- und Markenrechten und sonstigen, dem Kunden überlassenen Informationen, Angeboten, Kalkulationen, Entwürfen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen und  Mustern sowie Know-how und praktischem Erfahrungswissen, insbesondere wie es auch in Zeichnungen, Mustern und Projekten zum Ausdruck kommt, ausdrücklich vor.

12. Compliance

Als Unternehmen der Kunststoffindustrie haben wir uns dem Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Kunststoffverarbeitenden Industrie e.V. (GKV) verpflichtet und nehmen so Stellung zu den wichtigen Themen wie kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, ethischen und sozialen Grundsätzen und globalen Richtlinien. Der Kodex ist unter https://www.gkv.de/de/service/compliance-verhaltenskodex.html und unser diesbezügliches Zertifikat unter https://www.poeppelmann.com/de/unternehmen/service/downloads/ abrufbar.

13. Datenschutz

Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, die unter  https://www.poeppelmann.com/de/unternehmen/datenschutz/                        abgerufen werden kann.

14. Schlussbestimmungen

(1)      Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2)      Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).

(3)      Für Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der Gerichtsstand an unserem Geschäftssitz für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und dem Kunden. Wir sind jedoch berechtigt auch am Sitz des Kunden zu klagen.

 

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